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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Nutzung der
Dienstleistung der CDH eService auf www.handelsvertreter.de erkennen Sie
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und akzeptieren diese.
Die CDH eService erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Soweit .de Domains Gegenstand dieses Vertrages
sind gelten ergänzend die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien
sowie die DENIC-Direktpreisliste.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB
des Inserenten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Inserenten unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge zwischen
dem Auftraggeber und CDH eService, auch dann, wenn sie nicht gesondert
erwähnt werden. Mit einer Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese
Geschäftsbedingungen an.
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer
Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche
Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains,
der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten
aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten
ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand
des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen,
die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
Vertragspartner
Die INCREON GmbH, HRB 130165 AG München, Ismaning, führt im Auftrag der
CDH eService, Berlin - München, die organisatorischen Leistungen auf der
Internetplattform aus (z.B. Marketing, Vertrieb, Technik, Inserenten-Support
und Inserenten-Service, Providing) und ist mitverantwortlich.
Die Providing-Leistungen führt die Factsoft AG, HRB 127 116 AG München,
München im Auftrag der INCREON GmbH und der CDH eService aus und ist damit
verantwortlich für Aufgaben, die im weitesten Sinn in Zusammenhang mit
den Providing-Leistungen stehen und für Aufgaben, die im weitesten Sinn
in Zusammenhang mit Datenbank- und PHP-Programmierung und dem technischen
Support stehen.
Allgemeine Definitionen
Mit "CDH eService" wird in diesen AGBs die juristische Person benannte,
die die Internet-Plattform http://www.handelsvertreter.de betreibt. "Vertriebsbörse"
und "Branchenbuch für Handelsvermittler" sind ein Teil der Internetplattformen
der CDH eService.
Mit "Inserent" wird in diesen AGB´s diejenige natürliche oder juristische
Person, Gesellschaft oder andere Personenvereinigung des privaten Rechts
bezeichnet, die in der Vertriebsbörse eine Anzeige gleich welcher Art
aufgegeben hat oder aufzugeben beabsichtigt oder einen Auftrag zur Bannerwerbung
auf www.handelsvertreter.de erteilt oder erteilte. Weiterhin wird mit
"Inserent" derjenige bezeichnet, der sich in das Branchenbuch für Handelsvermittler
auf der Plattform einträgt.
Mit "Leser" werden in diesen AGB´s diejenigen natürlichen oder juristischen
Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten
Rechts bezeichnet, die sich die auf www.handelsvertreter.de bereitgestellten
Daten anzeigen lassen. "Kunde" ist jeder Inserent oder Leser.
Teil A: Vereinbarungen
1 Gegenstand
| 1.1
Branchenbuch |
(1.1.1) Gegenstand
ist die Bereitstellung von Speicherplatz durch die CDH eService
zur Speicherung einer Website des Inserenten und die Einstellung
dieser Website in das World Wide Web sowie die Aktualisierung und
Wartung dieser Website.
(1.1.2) Gegenstand ist die Einrichtung von E-Mail-Accounts für den
Inserenten und die Speicherung von E-Mails des Inserenten.
(1.1.3) Gegenstand ist die Anmeldung der vom Inserenten gewünschten
Domains durch die CDH eService, wenn der Inserent die Nutzung einer
oder mehrerer Internet-Domains wünscht.
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| 1.2
Vertriebsbörse |
Gegenstand
ist die Bereitstellung von Speicherplatz durch die CDH eService
zur Schaltung einer Anzeige auf www.handelsvertreter.de |
2 Pflichten der CDH eService
| 2.1
Branchenbuch |
(2.1.1) Die
CDH eService garantiert eine Erreichbarkeit seines Internet-Webservers
von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen
der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen,
die nicht im Einflussbereich von CDH eService liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen
ist.
(2.1.2) Die CDH eService überlässt dem Inserenten Speicherplatz
auf einem Server, der zur Speicherung einer Website sowie zur
Speicherung von E-Mails geeignet ist. Bei diesem Server handelt
es sich um einen eigenen Server der CDH eService. Das vom Inserenten
gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils gültigen Form definiert
die Speicherkapazität und die Nutzung.
(2.1.3) Der E-Mail-Account (Ziffer 1.1.2) umfasst eine definierte
Menge von E-Mail-Adressen unter einer vom Inserenten bestimmten
Domain. Das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner
jeweils gültigen Form ist Grundlage für Art und Umfang.
(2.1.4)
Die CDH eService trägt dafür Sorge, dass die gemäß Ziffer 2.1.2
gespeicherte Website des Inserenten im World Wide Web weltweit
abrufbar ist und, dass der Inserent in der Lage ist, die gemäß
Ziffer 2.1.3 gespeicherten E-Mails weltweit über das Internet
abzurufen.
(2.1.5) Um dem Inserenten den jederzeitigen Zugriff auf die gemäß
Ziffer 2.1.3 gespeicherten E-Mails und die gleichfalls gemäß Ziffer
2.1.2 gespeicherte Website zu ermöglichen, vergibt der Anbieter
einen Benutzernamen und ein Passwort an den Inserenten.
(2.1.6) Die CDH eService wird sich bemühen, den E-Mail-Account
gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und zu verhindern,
dass die E-Mail-Kommunikation des Inserenten durch Dritte überwacht
wird. Eine Gewähr dafür, dass die E-Mail-Kommunikation unbefugten
Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann die CDH eService indes
nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im World Wide Web
nicht übernehmen.
(2.1.7) Die CDH eService ist nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation
des Inserenten zu überwachen oder zu kontrollieren.
(2.1.8) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird
die CDH eService im Verhältnis zwischen dem Inserenten und der
jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler
tätig. Die CDH eService hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.
Die CDH eService übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den
Inserenten beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder
zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben.
(2.1.9) Der Inserent garantiert, dass die von ihm beantragte Domain
keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie
allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internet-Domain durch den Inserenten oder mit Billigung des Inserenten
beruhen, stellt der Inserent der CDH eService, deren Angestellte
und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe
von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete
Personen frei.
(2.1.10) Die CDH eService verpflichtet sich zur Prüfung, ob die
vom Inserenten gemäß Ziffer 1.1.3 gewünschten Domains bereits
an Dritte vergeben sind.
(2.1.11) Falls die Prüfung gemäß Ziffer 2.1.9 ergibt, dass die
vom Inserenten gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben
sind, wird die CDH eService unverzüglich die Registrierung der
Domains beantragen. Die Anträge sind für Domains mit der Endung
"de" an die DENIC e.G. und für Domains mit den Endungen "com",
"net" oder "org" an die Network Solutions, Inc. zu richten.
(2.1.12) Falls die Prüfung gemäß Ziffer 2.1.9 ergibt, dass die
vom Inserenten gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben
sind, wird die CDH eService den Inserenten hiervon unterrichten.
Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen
Domains hat die CDH eService nicht.
(2.1.13) Rückfragen, die die CDH eService nach der Domain-Anmeldung
gemäß Ziffer 2.1.10 von den Vergabestellen (DENIC e.G. bzw. Network
Solutions, Inc.) erhält, wird die CDH eService zügig und in Abstimmung
mit dem Inserenten beantworten. Den Erfolg der Anmeldung, d.h.
die tatsächliche Registrierung der Domains schuldet die CDH eService
nicht.
(2.1.14) Der Inserent wählt bei der Bestellung ein konkretes Leistungs-Paket
der CDH eService aus.
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| 2.2
Vertriebsbörse |
(2.2.1) Die
CDH eService ist ein Vermittler von Daten. Diese Daten werden durch
den Inserenten an die Vertriebsbörse bzw. das Internetbranchenbuch
übermittelt und dem Leser-/ in zur Verfügung gestellt.
(2.2.2) Um dem Inserenten den jederzeitigen Zugriff auf die gespeicherten
Anzeigen zu ermöglichen, vergibt sich der Inserent einen Benutzernamen
und ein Passwort.
(2.2.3) Die CDH eService übernimmt in keiner Weise Gewähr für die
Richtigkeit und/oder die Rechtmäßigkeit der vom Inserenten übermittelten
Daten. Für den Inhalt der übermittelten Daten ist der Inserent selbst
verantwortlich. Eine redaktionelle Bearbeitung findet seitens der
CDH eService der Regel nicht statt.
Die CDH eService behält sich vor, dass übermittelte Daten sitten-
oder rechtswidrigen Inhalts - auch bei bloßem Verdacht - Lesern
nicht mehr zur Verfügung gestellt und zumindest an die Sicherheitsbehörden
weitergeleitet werden. Leistungen können jederzeit erweitert, verkürzt
oder sonstigen Veränderungen unterworfen werden und umfassen derzeit
die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten:
Standard-Anzeigen in der Vertriebsbörse
Anzeigen können nur von gewerblichen Inserenten genutzt werden.
Die Abrechnung der Anzeigen erfolgt laut aktueller, gültiger Preisliste
Gestaltete Anzeigen in der Vertriebsbörse
Beim Aufgeben von gestalteten Anzeigen gibt der Inserent einen Link
auf eine andere Webseite an. Der Leser kann sich diese Seite durch
Anklicken des Links anzeigen lassen. Der Inserent hat dafür Sorge
zu tragen, dass die Webseite nicht gegen geltendes Recht verstößt
und insbesondere keine pornographischen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden
oder ähnliche Darstellungen enthält. Die CDH eService unternimmt
grundsätzlich keine Überprüfung der Webseite. Sollte dem Leser jedoch
eine Webseite auffallen die gegen o. g. Punkte verstößt, wird er
es der CDH eService mitteilen. Im übrigen wird auf die Distanzierungserklärung
dieser AGB hingewiesen.
Die CDH eService behält sich weiterhin vor, Links zu Webseiten auf
anderen Servern und/oder komplette gestaltete Anzeigen ohne Angabe
von Gründen und ohne Benachrichtigung an den Inserenten zu löschen
und Eingaben von bestimmten Inserenten unmöglich zu machen. |
3 Pflichten
des Inserenten
| 3.1
Branchenbuch |
(3.1.1) Der
Inserent sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig
und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der CDH eService jeweils
unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage der CDH eService binnen 15 Tagen
ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses
betrifft insbesondere
(a) Name und postalische Anschrift des Inserenten,
(b) Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-
und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
(c) Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-
und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die
Domain sowie falls der Inserent eigene Name-Server stellt
(d) zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers
einschließlich der Namen dieser Server.
(3.1.2) Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß Ziffer 2.1.1
zu Störungen kommen, so wird der Inserent die CDH eService von
diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(3.1.3) Der Inserent ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß
Ziffer 2.1.5 gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere
sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff
auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen
Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
(3.1.4)
Als unbefugte Dritte im Sinne Ziffer 3.1.3 gelten nicht die Personen,
die vertraglich vereinbarte Leistungen mit Wissen und Willen des
Inserenten nutzen.
(3.1.5) Der Inserent ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich
oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn die CDH eService
einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zustimmt.
(3.1.6) Der Inserent versichert, dass er keine Inhalte auf dem
vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet
einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung
gegen geltendes Recht, gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Inserent, keine
pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische
und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Für jeden Fall
der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen
verspricht der Inserent der CDH eService unter Ausschluss der
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von 5.000,00 Euro. Darüber hinaus verpflichtet sich der
Inserent, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen
E-Mail-Account gemäß Ziffer 1.1.2 zu speichern und per E-Mail
zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen
mit Dritten verstoßen.
(3.1.7) Der Inserent verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen
Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit
von Inhalten resultieren, die der Inserent auf dem vertragsgegenständlichen
Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung
umfasst auch die Verpflichtung, die CDH eService von Rechtsverteidigungskosten
(z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3.1.8) Die Freistellungsverpflichtung des Inserenten gemäß Ziffer
3.1.7 gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die
aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Inserent
auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account (Ziffer 1.1.2)
gespeichert bzw. über diesen E-Mail-Account an Dritte übermittelt
hat.
(3.1.9)
Sollten Dritte gegen den Inserenten Ansprüche auf Änderung, Löschung
oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen
Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist
der Inserent verpflichtet, die CDH eService hiervon unverzüglich
zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich
welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen
Domains resultieren.
(3.1.10) Der Inserent verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen
und die Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions,
Inc. anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen
der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. sind im Internet
über www.denic.de bzw. www.networksolutions.com abrufbar.
(3.1.11) Für die Eintragung der Domains bei der DENIC e.G. bzw.
bei Network Solutions, Inc. ist eine natürliche Person als allgemeiner
Ansprechpartner - "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben. Nach den
Vergabebestimmungen der DENIC e.G. muss der "Admin-C" in der Organisation
angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain eingetragen wird,
und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der
"Admin-C" ist nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. für
die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Inserent nicht oder
nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat.
(3.1.12) Der Inserent hat einen Admin-C zu bestimmen, der Verantwortlicher
im Sinn von Ziffer 3.1.11 für sämtliche Domains gemäß Ziffer 1.1.3
wird.
(3.1.13) Der Inserent hat in seine E-Mail Postfächer eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen
abzurufen. Die CDH eService behält sich das Recht vor, für den
Inserenten eingehende persönliche Nachrichten an den Absender
zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3.1.14) Der Inserent verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis
des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten,
zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden
E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden
(sog. "Spamming").
(3.1.15) Der Inserent ist verpflichtet, seine Internet-Seite und
- sofern der CDH eService-Shop Gegenstand des Vertrages ist -
seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung
des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, hochauflösende Bilder etc.,
die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich
viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die CDH eService
ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht
werden, vom Zugriff durch den Inserenten oder durch Dritte auszuschließen.
Die CDH eService wird den Inserenten unverzüglich von einer solchen
Maßnahme informieren.
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| 3.2
Vertriebsbörse |
(3.2.1)
Der Inserent sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig
und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der CDH eService jeweils
unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage der CDH eService binnen 15 Tagen ab
Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft
insbesondere Name und postalische Anschrift E-Mail-Adresse sowie
Telefon- und Telefax-Nummer des Inserenten
(3.2.2) Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen,
so wird der Inserent die CDH eService von diesen Störungen unverzüglich
in Kenntnis setzen.
(3.2.3) Der Inserent ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß Ziffer
2.2.2 gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere
sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff
auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch
des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
(3.2.4) Als unbefugte Dritte im Sinne Ziffer 3.2.3 gelten nicht
die Personen, die vertraglich vereinbarte Leistungen mit Wissen
und Willen des Inserenten nutzen.
(3.2.5) Der Inserent verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen
Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit
von Inhalten resultieren, die der Inserent auf dem vertragsgegenständlichen
Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst
auch die Verpflichtung, die CDH eService von Rechtsverteidigungskosten
(z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. |
4 Internet-Präsenz,
Inhalte, Sperrung von Inhalten und E-Mail-Accounts
| 4.1
Branchenbuch |
(4.1.1) Der
Inserent ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern
der CDH eService-Shop Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot
eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen
Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Inserent wird darauf
hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht
z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste
oder Mediendienste angeboten werden. Der Inserent stellt die CDH
eService von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflichten beruhen.
(4.1.2) Die CDH eService ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen
des Inserenten auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
(4.1.3) Wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß Ziffer 3.1.6 zur Speicherung
rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff
auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen
zu sperren. Dies gilt auch, wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen
E-Mail-Account entgegen der Zusicherung gemäß Ziffer 3.1.6 zur Speicherung
bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt.
(4.1.4) Wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß Ziffer 3.1.6 zur Speicherung
rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen
und die ladungsfähige Anschrift des Inserenten Dritten mitzuteilen,
um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen
den Inserenten zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn und soweit der
Inserent den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account zur Speicherung
bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt |
5 Preise und
Zahlung
| 5.1
Branchenbuch |
(5.1.1) Die
Preise für Leistungs-Pakete der CDH eService sind Festpreise. Das
vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils gültigen
Form ist die Abrechnungsgrundlage.
(5.1.2) Das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils
gültigen Form definiert das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen
pro Monat. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der
Summe aller mit dem Inserentenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers
(z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung
des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte,
ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
(5.1.3) Die CDH eService ist berechtigt, die Vergütung für die von
ihm angebotenen Leistungs-Pakete nach billigem Ermessen zu erhöhen.
Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung ist die CDH eService berechtigt,
wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
(5.1.4) Die CDH eService ist berechtigt, die Entgelte für Datentransfers,
die über das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket hinaus gehende
Volumen übersteigen sowie für die Entgelte von Messaging-Leistungen
maximal einmal je Quartal zu erhöhen.
(5.1.5) Die CDH eService wird dem Inserenten die vertraglich geschuldete
Vergütung für das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket sowie
die nutzungsabhängigen Entgelte einmal jährlich für 12 Monate im
Voraus in Rechnung stellen. Zahlungsmöglichkeiten sind Rechnung,
Lastschrifteinzug (nur Deutschland) und Kreditkarte. Bei der Anzeigenschaltung
muss der Inserent eine dieser Möglichkeiten auswählen. Die Rechnungen
sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei
Kündigung erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Leistungen.
(5.1.6) Gerät der Inserent mit der Zahlung fälliger Rechnungen in
Verzug, so ist der Inserent zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe
von 8 % p.a. verpflichtet. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem
Fall der Mindestzins. Die CDH eService ist berechtigt, die Internet-Präsenzen
des Inserenten, auch des Inserenten des Wiederverkäufers, sofort
zu sperren.
(5.1.7) CDH eService ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain
erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte
vorzunehmen.
(5.1.8) Bei Aktionen gelten die dort angegebenen Preise nur für
die Laufzeit der jeweiligen Aktion. Die Kündigungsfristen gelten
jedoch wie unter Kündigungsfristen beschrieben. Verlängert sich
der Zeitraum einer beauftragten Aktionsleistung automatisch, so
sind ab Beginn der Verlängerung nicht mehr die Aktionspreise, sondern
die regulären Preise gültig. |
| 5.2
Vertriebsbörse |
(5.2.1) Die
Preise für Anzeigen der CDH eService sind Festpreise. Die vom Inserenten
gewählte Anzeigendauer ist die Abrechnungsgrundlage
(5.2.2) Die CDH eService ist berechtigt, die Vergütung für die von
ihm angebotenen Leistungs-Pakete nach billigem Ermessen zu erhöhen.
Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung ist die CDH eService berechtigt,
wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
(5.2.3) Die CDH eService wird dem Inserenten die vertraglich geschuldete
Vergütung für die vom Inserenten gewählte Schaltdauer in Rechnung
stellen. Die Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Rechnung, Lastschrifteinzug
(nur Deutschland) und Kreditkarte. Bei der Anzeigenschaltung muss
der Inserent eine dieser Möglichkeiten auswählen. Eine eventuelle
Aufforderung durch den Inserenten, eine oder mehrere Anzeigen nicht
zu veröffentlichen, entbindet diesen nicht von der Zahlungspflicht.
(5.2.4) Gerät der Inserent mit der Zahlung fälliger Rechnungen in
Verzug, so ist der Inserent zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe
von 8 % p.a. verpflichtet. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem
Fall der Mindestzins. Die CDH eService ist berechtigt, die Internet-Präsenzen
des Inserenten, auch des Inserenten des Wiederverkäufers, sofort
zu sperren.
(5.2.5) Bei Aktionen gelten die dort angegebenen Preise nur für
die Laufzeit der jeweiligen Aktion. Die Kündigungsfristen gelten
jedoch wie unter Kündigungsfristen beschrieben. Verlängert sich
der Zeitraum einer beauftragten Aktionsleistung automatisch, so
sind ab Beginn der Verlängerung nicht mehr die Aktionspreise, sondern
die regulären Preise gültig. |
6 Gewährleistung
und Haftung
Die CDH eService ist ein Mittler von Daten und Informationen. Die Unversehrtheit
von Daten und Informationen kann von der CDH eService in keiner Hinsicht
garantiert werden. Aus diesem Grunde haftet die CDH eService auch nicht
für Schäden, die durch unrichtig dargestellte oder defekte Daten entstehen.
Die CDH eService haftet höchstens in Höhe der bezahlten Kosten für in
Anspruch genommene Leistungen. Darüber hinausgehende Forderungen (z.B.
entgangener Gewinn) können nicht geltend gemacht werden.
(6.1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß den Ziffern 1 und 2 dieses
Vertrages haftet die CDH eService nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6.2) Die CDH eService haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen
zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern,
die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(6.3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die CDH eService nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der CDH
eServiceauf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung
gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der CDH
eService.
(6.4) Die CDH eService übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen
Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
7 Laufzeit, Kündigung
| 7.1
Branchenbuch |
(7.1.1) Der
Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden
Parteien durch schriftliche Erklärung erstmals nach einer Laufzeit
von zwölf Monaten mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des
Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert
sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate auf Basis des
vom Inserenten gewählten Pakets und der jeweils gültigen Preisliste.
Die Kündigung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Es erfolgt keine Rückerstattung
der bereits bezahlten Leistungen.
(7.1.2) Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien
unbenommen.
(7.1.3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt
für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Inserent
(a) mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug
gerät,
(b) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3 und 4 sowie im Teil
B geregelten Pflichten verstößt,
(c) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten
sowie - sofern der CDH eService-Shop Gegenstand des Vertrages ist
- die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie
den in Ziffer 3.1.15 geregelten Anforderungen genügen oder
(d) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien
verstößt.
(7.1.4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
(7.1.5) Gegenstand der Vereinbarung sind alle vom Inserenten beantragten
Domains, soweit sie dem Inserenten zugeteilt wurden. Soweit einzelne
Domains eines Tarifes durch den Inserenten oder aufgrund verbindlicher
Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht
kein Anspruch des Inserenten auf Beantragung einer unentgeltlichen
Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für
zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen
Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die
CDH eService verschuldet worden ist. Die Kündigung erfolgt mit
sofortiger Wirkung. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare
Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte
Optionen.
(7.1.6) Sofern der Inserent seine Domain nicht spätestens vierzehn
Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen
Anbieters gestellt hat, ist CDH eService berechtigt, die Domain
freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen
alle Rechte des Inserenten aus der Registrierung. |
| 7.2
Vertriebsbörse |
(7.2.1) Der
Vertrag wird auf die Dauer der Anzeigenschaltung geschlossen. Die
Laufzeiten für jede auf oder in der Vertriebsbörse kostenpflichtig
angebotene Dienstleistung beträgt maximal 3 Monate. Danach werden
die Anzeigen automatisch gelöscht.
(7.2.2) Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien
unbenommen.
(7.2.3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt
für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Inserent
(a) mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug
gerät,
(b) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien
verstößt.
(7.2.4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. |
8 Datenschutz
(8.1) Die CDH eService weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
(8.2) Die CDH eService weist den Inserenten ausdrücklich darauf hin,
dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Inserent weiß, dass der Provider das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte
Daten des Inserenten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann.
Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in
der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Inserent vollumfänglich
selbst Sorge.
8.3 Vertriebsbörse Bei Chiffreanzeigen in der Vertriebsbörse werden
die der Chiffrenummer zugeordneten Daten von der CDH eService gespeichert.
Sie wird jedoch nicht übermittelt. Der antwortende Leser erlangt keine
Kenntnis von denen mit der Chiffre Daten
9 Distanzierungserklärung
Auf den Seiten der CDH eService befinden sich Links zu anderen Seiten
und Bildern im Internet. Für alle diese Links sowie für alle anderen
Hinweise auf andere oder von anderen Internetseiten gilt: Die Betreiber
von www.handelsvertreter.de haben keinerlei Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich
der Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert sich die CDH eService
hiermit von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesen Homepages
Dritter.
10 Schlussbestimmungen
(10.1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
anwendbar.
(10.2) Sofern der Inserent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand
ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, München als Gerichtsstand vereinbart.
(10.3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren,
bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle
der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie
den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken
dieses Vertrages.
Teil B: Lizenz-Vereinbarungen für die Nutzung von eesy (Software
zur Selbstpflege eigener Webseiten im Rahmen des Aufsteiger- und Profipakets
im Branchenbuch
eesy eService System als Anbieter eine Internet-Software zur Pflege
von Webseiten hat für die CDH eService ein Content-Management-System
entwickelt. Lesen Sie nachfolgende Lizenzbedingungen aufmerksam und
sorgfältig durch, bevor Sie eesy über einen Internet-Browser aufrufen,
das Passwort eingeben und in den Edit-Modus wechseln.
1 Lizenzbedingungen
Durch die erstmalige Verwendung von eesy (Internet-Software zur Online-Pflege
von Internetauftritten) über einen Internet-Browser, bei der der Inserent
sein Passwort eingibt und in den Edit-Modus wechselt, erklärt sich der
Inserent ausdrücklich mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen einverstanden.
2 Einräumung einer Lizenz
(2.1) Diese Lizenz erlaubt dem Inserenten die Benutzung von eesy im
Rahmen des vom Inserenten gewählten Leistungs-Pakets über einen Internet-Browser
auf dem CDH eService-Server.
(2.2) Die
Lizenz ist nicht auf Dritte übertragbar, sondern gilt nur für den Inserenten
als Nutzer. Der Inserent ist weiter nicht berechtigt, eesy Dritten zugänglich
zu machen.
(2.3) Der Inserent erhält von eesy für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung des Internet-Programms von eesy (Lizenz) online via
Internet-Browser auf dem CDH eService-Server. Der Begriff "Programm"
umfasst das Originalprogramm sowie Teile des Programms selbst dann,
wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht
aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen
Lizenzmaterialien.
(2.4) Der Inserent verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der
eesy nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.
3 Urheberrecht
(3.1) eesy ist urheberrechtlich geschützt; die aus dem Urheberrecht
resultierenden Rechte, stehen eesy bzw. der CDH eService zu. eesy enthält
urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu
deren Wahrung der Inserent sich verpflichtet. Es ist verboten, eesy
zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein
lesbare Form umzuwandeln, sowie eesy oder Teile der Software, sowie
hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu
vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen, zu überlassen
oder herzustellen.
(3.2) Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation,
das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien,
den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der
Internet-Software eesy. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung,
Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Internet-Software
eesy ist untersagt. Das Handbuch sowie sonstige zur Software gehörende
Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung,
Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten und wird
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(3.3) Der Inserent darf Urheberrechtsvermerke von eesy nicht verändern
oder entfernen.
(3.4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis
3.3 geregelten Pflichten verspricht der Inserent eesy eine Vertragsstrafe
in Höhe von 5.000,00 Euro.
4 Dauer der Lizenz
Die Einräumung der Lizenz ist auf die Vertragslaufzeit befristet. Die
Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung
bedarf, wenn der Inserent gegen irgendeine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen
verstoßen.
5 Begrenzte Garantie
(5.1) eesy
garantiert für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der
Übergabe, dass eesy hinsichtlich seiner Funktionsweise im wesentlichen
der Programm-Beschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
eesy weist den Inserenten darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. eesy
garantiert nur die Funktion der Internet-Software eesy, wenn die vorgeschriebenen
Systemvoraussetzungen vom Inserenten erfüllt werden. Im Fall einer berechtigten
Mängelrüge behält sich eesy vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen
bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung Wandelung
oder Minderung nach Wahl des Anwenders vorzunehmen. Keine Haftung wird
dafür übernommen, dass eesy für die Zwecke des Anwenders geeignet ist
und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
(5.2) Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind konkrete Angaben dahingehend
zu machen, mit welchem Inhalt und Ziel eesy vertragsgemäß betrieben
werden sollte, welche und wie viele Arbeitsschritte vorgenommen worden
sind und, soweit vorhanden, mit welchen Fehlermeldungen eesy reagiert
hat. Ferner muss bei einer Mängelrüge die vollständige eingesetzte Hard-
und Softwaregesamtkonfiguration benannt werden, in deren Umgebung eesy
genutzt wird.
(5.3) Angaben im Handbuch und/oder im Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten
von eesy beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich,
insbesondere weil die einzelnen Module von eesy ständiger Anpassung
unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen
können.
(5.4) Über diese Gewährleistung hinaus haftet eesy nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet eesy nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw.
typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten
von eesy. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
(5.5) Im Falle einer Inanpruchnahme von eesy aus Gewährleistung oder
Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender
Datensicherung.
6 Sonstiges
Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern zulässig ist München als Erfüllungs- und Gerichtsstand vereinbart.
Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise
unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine
solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen
dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für
die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
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